Unternehmer und andere Steuerzahler können die Steuerbehörden um Vermittlung bitten.
Mediation bei der Steuer- und Zollverwaltung ist nicht jedem bekannt. Zum Beispiel wissen viele Buchhalter, Verwaltungsstellen und Buchhalter es nicht. Das gilt auch für Steuerinspektoren, was manchmal eine verpasste Gelegenheit ist.
Durch Vermittlung ist es möglich, auf freiwilliger Basis ein unverbindliches Gespräch mit den Mitarbeitern der Steuer- und Zollverwaltung zu führen. Der Kontakt unterscheidet sich von z. B. einer Anhörung vor einer Entscheidung über einen Einwand oder in der mündlichen Verhandlung nach einer Beschwerde beim Gericht. Diese Kontaktmomente sind obligatorisch, zeitlich begrenzt und lassen den Mitarbeitern der Steuer- und Zollverwaltung wenig Raum, über eine Lösung nachzudenken.
Darüber hinaus sind die Kosten begrenzt, da der Mediator von der Steuer- und Zollverwaltung bezahlt wird. Es gibt auch mehr Zeit, um zu einer Lösung zu kommen, weil Sie nicht an eine Amtszeit gebunden sind.
Dieser Vorteil gilt auch für das Hören. Die Pflicht zu hören wird oft wörtlich genommen: Sie werden gehört. In der Regel gibt es keinen Dialog. Es gibt also keinen Vergleich.
Die Vorteile der Mediation bei der Steuer- und Zollverwaltung:
- keine zusätzlichen Kosten;
- mehr Zeit und Raum, um eine Lösung zu finden;
- Wiederherstellung der Beziehung zur Verhinderung von Diskussionen in der Zukunft.
Wenn Sie mehr über die Möglichkeiten der Mediation erfahren möchten und ob es auch in Ihrem Fall eine Lösung sein kann, rufen Sie mich an (Herr Sepehr Yadegari).